Aufnahmevoraussetzungen für die Fachakademie

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
  • Mittlerer Schulabschluss und die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung BFS für Fremdsprachenberufe
  • Alle Bewerber/innen müssen sich ggf. einer Aufnahmeprüfung unterziehen.
  • Absolventen/innen der BFS oder andere Bewerber/innen mit entsprechenden Vorkenntnissen können bei Bestehen der Aufnahmeprüfung und nach vorheriger Beratung durch die Fachleitungen in das zweite Studienjahr der FAK eintreten.

Nachweis von Deutschkenntnissen

Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben durch ein Zeugnis ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen. Die notwendigen Deutschkenntnisse müssen vor Beginn der Ausbildung am FIM extern erworben werden. Als Nachweise werden folgende Prüfungen akzeptiert:

Das Goethe-Zertifikat C1 des Goethe-Instituts

Die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), Niveaustufe 5 / C1.1 bei„Deutschkurse bei der Universität München e.V.“ in der Agnesstraße 27, 80798 München, Tel. +49 89 2441049.0, www.dkfa.de

Die TestDaF-Prüfung (Niveaustufe 5 / C1.1) des „Sprachen und & Dolmetscher Instituts“ (SDI) in der Baierbrunner Straße 28, 81379 München,Tel. +49 89 288102-0, www.sdi-muenchen.de

Der erfolgreiche Abschluss des „Studienkollegs“

Die TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache) (C1) kann im Ausland oder an einem deutschen Testzentrum abgelegt werden, ab Niveaustufe 5 in allen vier Teilfertigkeiten

Hat eine Bewerberin / ein Bewerber einen anderen Nachweis als die oben genannten, muss die ausgebende Stelle bestätigen, welcher Stufe im Europäischen Referenzrahmen der Nachweis entspricht.

Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern zuständig:

https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/