Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule
Aufnahme in das erste Schuljahr der BFS
- Mittlerer Schulabschluss (Realschule, Wirtschaftsschule, 10. Klasse eines Gymnasiums, besondere Prüfung, Quabi)
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für Bewerber aus dem Ausland (siehe Details unten)
- Alle Bewerber/innen müssen sich gegebenenfalls einer Aufnahmeprüfung unterziehen.
Aufnahme in das zweite Schuljahr der BFS ist bei entsprechenden Vorkenntnissen und einer Aufnahmeprüfung möglich.
Sprachenvorkenntnisse?
Wenn Sie eine der folgenden Sprachen als erste Fremdsprache wählen möchten …
Englisch, Französisch | Stand eines Mittleren Schulabschlusses |
Spanisch | keine Vorkenntnisse |
… und eine der folgenden als zweite Fremdsprache …
Englisch | Stand eines Mittleren Schulabschlusses |
Französisch, Spanisch | keine Vorkenntnisse |
Für die Wahl ihrer Fachgebiete sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben durch ein Zeugnis ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen. Die notwendigen Deutschkenntnisse müssen vor Beginn der Ausbildung am FIM extern erworben werden. Als Nachweise werden folgende Prüfungen akzeptiert:
Das Goethe-Zertifikat B2 des Goethe-Instituts
Die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), Niveaustufe 4 / B2.2 bei„Deutschkurse bei der Universität München e.V.“ in der Agnesstraße 27, 80798 München, Tel. +49 89 2441049.0, www.dkfa.de
Die TestDaF-Prüfung (Niveaustufe 4 / B2.2) des „Sprachen und & Dolmetscher Instituts“ (SDI) in der Baierbrunner Straße 28, 81379 München,Tel. +49 89 288102-0, www.sdi-muenchen.de
Die TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache) (B2.2) kann im Ausland oder an einem deutschen Testzentrum abgelegt werden, ab Niveaustufe 4 in allen vier Teilfertigkeiten
Hat eine Bewerberin / ein Bewerber einen anderen Nachweis als die oben genannten, muss die ausgebende Stelle bestätigen, welcher Stufe im Europäischen Referenzrahmen der Nachweis entspricht.
Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern zuständig: