Aufnahmevoraussetzungen für die Fachakademie
Nachweis von Deutschkenntnissen Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben durch ein Zeugnis ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen. Die notwendigen Deutschkenntnisse müssen vor Beginn der Ausbildung am FIM extern erworben werden. Als Nachweise werden folgende Prüfungen akzeptiert: Das Goethe-Zertifikat C1 des Goethe-Instituts Die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), Niveaustufe 5 / C1.1 bei„Deutschkurse bei der Universität München e.V.“ in der Agnesstraße 27, 80798 München, Tel. +49 89 2441049.0, www.dkfa.de Die TestDaF-Prüfung (Niveaustufe 5 / C1.1) des „Sprachen und & Dolmetscher Instituts“ (SDI) in der Baierbrunner Straße 28, 81379 München,Tel. +49 89 288102-0, www.sdi-muenchen.de Der erfolgreiche Abschluss des „Studienkollegs“ Die TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache) (C1) kann im Ausland oder an einem deutschen Testzentrum abgelegt werden, ab Niveaustufe 5 in allen vier Teilfertigkeiten Hat eine Bewerberin / ein Bewerber einen anderen Nachweis als die oben genannten, muss die ausgebende Stelle bestätigen, welcher Stufe im Europäischen Referenzrahmen der Nachweis entspricht. Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München, Tel. 089/383849-0 zuständig. |